Bulls n' Bears

 

Tilgung durch Vertragsaufhebung der Obligation

Außerplanmäßige Rückzahlung bei verfrühter Terminierung

Ein Emittent mag sich in den Obligationsbedingungen eine nachträgliche Tilgung durch Vertragsaufhebung der Obligation vorbehalten (vorzeitige Aufhebung) - mehrheitlich unter Vereinbarung einer Anzahl aufhebungsfreier Jahre. Fallweise können die Obligationsbedingungen gleichfalls dem Käufer der Schuldverschreibung ein vorzeitiges Kündigungsrecht einräumen.

Verzinsung

Die Verzinsung, die Sie als Investor vom Emittenten auf das nominal investierte Kapital (den Ausgabebetrag des Papiers) erhalten, ist ebenfalls in den jeweiligen Obligationsbedingungen geregelt. Unterdies gibt es nicht alleinig den „klassischen" Festzins und den wandelbaren, den entsprechenden Marktbedingungen zugeschnittenen Zinssatz: Mittendrin ist eine große Anzahl von Mischformen erdenklich.

Anleihen und ihre Zinsformgebung

Klassische festverzinsliche Schuldverschreibungen
Festzins-Obligationen - ebenso Straight Bonds genannt - haben eine stetige feste Verzinsung (Nominalzins) für die komplette Zeitdauer. Der Zins wird in der BRD vornehmlich alljährlich, in anderen Ländern hauptsächlich halballjährlich (z. B. in Amerika), nachträglich gezahlt.

Obligationen mit flexibelen Zinssätzen (Floating Rate Notes)

Floating Rate Notes (kurz gesagt „Floater") überlassen keinen festen, statt dessen einen wandelbaren Zinsertrag. Nach jedweder Zinsfrist, bspw. nach Ablauf von drei, sechs oder einem Dutzend Monaten zahlt der Emittent der Obligation die Zinsen; parallel gibt er den Zinssatz für die neue Zeitspanne bekannt. Dieser Zinssatz orientiert sich an einem Referenzzinssatz, mehrheitlich an Geldmarktsätzen wie EURIBOR (= European Interbank Offered Rate) oder LIBOR (= London Interbank Offered Rate).

Die Geldmarktsätze EURIBOR und LIBOR sind die Zinssätze, zu denen dezidierte Finanzinstitute in Ländern der Europäischen Währungsunion bzw. in London disponibel sind, Gelder bei anderen Banken temporär anzulegen. Diese Sätze besagen, zu welchem Zinsfuß Finanzinstitute bei Bedarf kurzfristige Anlagen tätigen würden.