Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Mitbesitzerpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Aktieninhabers an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Anteilseigner wird Mitbesitzer am Aktienkapital und hierbei Mitinhaber des Gesellschaftseigentums.
Die folgenden Abschnitte behandeln die Aktien deutscher Organisationen. Die Rechte, über welche Sie als Aktieninhaber einer ausländischen Aktiengesellschaft verfügen, bestimmen sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Staates.
Aktieninhaber ist Teilhaber - nicht Gläubiger
Als Eigner einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Papier - Gläubiger, sondern Mitinhaber der Einrichtung, welche die Aktien ausgibt. Daraus resultieren zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, indes ebenso Pflichten. Darunter ist im Besonderen die Obliegenheit zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu erkennen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennwert zuzüglich gegebenenfalls ein Aufpreis (Ausgabeaufschlag), limitiert. Nebenpflichten sind bei determinierten Aktienarten möglich; sie müssen somit in der Aktienurkunde im Einzelnen benannt werden.
Erträge: Gewinnanteile und Aufwertungen
Die Aktie bietet dem Finanzier zweierlei Profitquellen: zum einen Gewinnanteilsausschüttungen, zum anderen Quotationserlöse. Die Aktie ist allerdings ein Risikopapier - das heißt, dass Ihnen weder Quotationsgewinne noch - grundsätzlich - Dividenden garantiert werden. Erfolgt allerdings eine Dividendenzahlung, so steht Ihnen insgesamt ein bestimmter Anteil daran zu.
Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten existieren für die in Umlauf setzende Firma vor allem bezüglich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Präsentation des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) wie noch betreffend der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).
Die Ausformulierung betreffend der Übertragbarkeit bestimmt die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und restringier ggf. die unentwegte freie Handelbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.
Die folgenden Abschnitte behandeln die Aktien deutscher Organisationen. Die Rechte, über welche Sie als Aktieninhaber einer ausländischen Aktiengesellschaft verfügen, bestimmen sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Staates.
Aktieninhaber ist Teilhaber - nicht Gläubiger
Als Eigner einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Papier - Gläubiger, sondern Mitinhaber der Einrichtung, welche die Aktien ausgibt. Daraus resultieren zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, indes ebenso Pflichten. Darunter ist im Besonderen die Obliegenheit zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu erkennen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennwert zuzüglich gegebenenfalls ein Aufpreis (Ausgabeaufschlag), limitiert. Nebenpflichten sind bei determinierten Aktienarten möglich; sie müssen somit in der Aktienurkunde im Einzelnen benannt werden.
Erträge: Gewinnanteile und Aufwertungen
Die Aktie bietet dem Finanzier zweierlei Profitquellen: zum einen Gewinnanteilsausschüttungen, zum anderen Quotationserlöse. Die Aktie ist allerdings ein Risikopapier - das heißt, dass Ihnen weder Quotationsgewinne noch - grundsätzlich - Dividenden garantiert werden. Erfolgt allerdings eine Dividendenzahlung, so steht Ihnen insgesamt ein bestimmter Anteil daran zu.
Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten existieren für die in Umlauf setzende Firma vor allem bezüglich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Präsentation des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) wie noch betreffend der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).
Die Ausformulierung betreffend der Übertragbarkeit bestimmt die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und restringier ggf. die unentwegte freie Handelbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.
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