Bulls n' Bears

 

Angebot und Nachfrage - Quotation

Veränderlichkeit

Die Börsennotierungen von Anteilscheinen weisen im Zeitverlauf Schwankungen auf. Das Maß der Schwankungen binnen einer bestimmten Zeitdauer wird als Volatilität bezeichnet. Die Kalkulation der Veränderlichkeit erfolgt unter Zuhilfenahme von historischer Daten nach charakteristischen statistischen Methoden.

Je höher die Volatilität eines Wertpapiers ist, umso stärker schlägt die Quotation nach oben und unten aus.

Die Vermögensdisposition in Anteilscheinen mit einer hohen Wandelbarkeit ist schließlich riskanter, da sie ein höheres Verminderungspotenzial mit sich bringt.

Liquiditätswagnis

Die Bonität einer Investition beschreibt die Opportunität für den Investor, seine Vermögenswerte unverwandt zu marktgerechten Entgelten zu liquidieren. Das ist in der Regel dann der Fall, sobald ein Anleger seine Handelspapiere veräußern kann, ohne dass schon ein normal großer Vertriebsauftrag zu fühlbaren Kursschwankungen führt und lediglich auf klar niedrigerem Quotationsniveau abgewickelt werden mag.

In der Regel sind Breite und Tiefe eines Marktes ausschlaggebend für geschwinde und problemlose Wertpapiertransaktionen: Ein Markt hält Tiefe, falls eine große Anzahl offene Vertriebsaufträge zu Preisen direkt über dem dominierenden Preis im Markt vorhanden sind und vice versa etliche offene Zukaufsaufträge zu Preisen geradewegs unter dem aktuellen Kursniveau. Als weit mag ein Markt benannt werden, sofern diese Aufträge nicht allein reichlich sind, sondern sich im Übrigen auf hohe Handelsvielheit in Beziehung stehen.

Angebots- und nachfrageabhängige Zahlungsunfähigkeit

Für Erschwernisse beim Zukauf oder Vertrieb von Wertpapieren mögen enge und zahlungsunfähige Märkte verantwortlich sein. In vielen Fällen erfolgen tagelang Notationen an der Effektenbörse, ohne dass Umsätze sich ereignen.

Für derartige Wertpapiere existiert zu einer bestimmten Quotation nur Angebot (Briefkurs) oder lediglich Nachfrage (Geldkurs). Unter solchen Umständen ist die Implementierung eines Erwerbs- oder eines Verkaufsauftrages nicht augenblicklich, allein in Teilen (Teilexecution) oder lediglich zu ungünstigen Bedingungen ausführbar. Darüber hinaus mögen hieraus höhere Umsetzungskosten auftreten.