Gesetzliche Ausgangsebene bei Investscheinen
Investitionsfonds werden in der Bundesrepublik Deutschland von inländischen und ausländischen Investitiongesellschaften angeboten:
Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts benötigen sie einer Erlaubnis vermittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ebenso die Einhaltung der legalen Instruktionen und der Vertragsbedingungen beaufsichtigt.