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Aktiennominalwerte im Größenverhältnis

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es die Nominalwertaktie und die Stückaktie. Eine deutsche Aktiengesellschaft darf keineswegs beide Aktien anordnungen, sondern entweder lediglich Nennwertaktien oder lediglich Stückaktien ausstellen.

Nominalwertaktien

Der Nennwert der Aktie ist eine arithmetische Größenordnung,

welche die Höhe des Größenverhältnisses am Grundkapital der Aktiengesellschaft darstellt. Der Nominalwert lautet auf einen festen Geldbetrag. In der Bundesrepublik Deutschland lautet der Nominalwert auf 1 € oder ein Mehrfaches davon. Die Multiplikation der Nominalwerte mit der Zahl der aufgelegten Aktien ergibt das in der Satzung bestimmte Gesellschaftskapital der Aktiengesellschaft. Die Beteiligungsrate des einzelnen Aktieninhabers entspricht dem Anteil der von ihm gehaltenen Menge seiner Aktiennominalwerte im Größenverhältnis zu den vollständigen Nennwerten (Gesellschaftskapital).

Stückaktien

Darüber hinaus, eine Stückaktie versinnbildlicht einen eindeutigen Teilbetrag des in der Satzung bestimmten Gesellschaftskapitals. Im Kontrast zur Nennwertaktie wird der Anteil indes keineswegs in einem Kapitalbetrag ausgedrückt; die Aktiendokumente lauten vielmehr auf eine bestimmte Stückzahl von Aktien, zum Beispiel 10 oder 1000 Stück Aktien. Die Partizipations quote des einzelnen Kapitalanlegers und dadurch der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der insgesamt herausgegebenen Aktienstückzahl. Der auf die einzelne Aktie ausmachende anteilmäßige Betrag des Grundkapitals muss zumindest 1 € ausmachen.

Nennwertaktien und Stückaktien sind allein alternative Wege, das Beteiligungsverhältnis am Gesellschaftskapital der Gesellschaft auszudrücken. Entscheidet die Hauptversammlung einer Gesellschaft den Wechsel von der einen zur anderen Aktienanordnung, so stellen sich wirtschaftlich und wertmäßig keinerlei Unterschiede, unterdessen die in der Satzung festgelegte Stückzahl der aufgelegten Aktien und das Grundkapital unverändert bleiben.

Für die Geldmittelanlage in Aktien ist bedeutungslos, ob es sich um eine Nennwertaktie oder eine Stückaktie handelt. Der Börsenkurs der Aktie steht angesichts dessen in keinem Verhältnis. Er weicht darüber hinaus regelmäßig vom Nennwert ab. Der Kursnotierungwert einer Aktie entstammt aus Angebot und Nachfrage und repräsentiert darüber hinaus die Zunahme und Reduktion im Vermögen der AG.