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Inhaber aktien, Namensaktien

Inhaber aktien
Eigneraktien lauten nicht auf den Namen, sondern auf den entsprechenden Besitzer. Bei Inhaberaktien ist ein Eigentumswandel ohne besondere Formsachen möglich.

Namensaktien
Namensaktien werden in der Regel auf den Namen des Aktionärs in das Aktienregister der AG eingetragen. Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Adresse und Menge der gehaltenen Aktien eingetragen,

so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Vis-à-vis der Organisation gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese können folglich im Allgemeinen Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter realisieren. Jeder Anteilseigner kann von der Institution Information über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Daten verlangen. Mitteilungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktieninhaber im Großen und Ganzen unmittelbar von der Firma.

Ein Aktionär ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienregister verbuchen zu lassen. Er gilt dann aber gegenüber der Firma nicht als Anteilseigner, was zur Folge hat, dass er weder Daten von der Firma noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Angesichts dessen verliert er auch sein Stimmrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Registrierung im Aktienregister keineswegs dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Shareholder zum Fristende (so genannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und nützt in Verkettung mit einem elektronischen Umsetzungssystem ebenfalls der Umsetzung von Transaktionen, demgemäß Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in Deutschland stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien emittiert werden, wenn der Nennbetrag nicht ganz eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) können von der Gesellschaft beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien tituliert man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Teilhaber darüber hinaus an die Akzeptanz der Firma gebunden ist. Für die in Umlauf setzende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien von daher von Vorteil, als sie die Übersicht über den Aktionärskreis behält. In der Bundesrepublik kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber keineswegs häufig vor.