Bulls n' Bears

 

Anteilseigner nicht verpflichtet das Aktienbuch einpflegen zu lassen

Eigentümer aktien
Eigentümeraktien lauten keineswegs auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Besitzer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalitäten möglich.

Namensaktien
Namensaktien werden in der Regel auf den Namen des Aktienbesitzers in das Aktienregister der AG eingetragen. Unterdies werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Quantität der gehaltenen Aktien eingetragen,

so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Gegenüber der Institution gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Lediglich diese mögen deswegen größtenteils Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Aktienbesitzer mag von der Institution Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. Bekanntmachungen zu Hauptversammlungen erhält der Shareholder grundsätzlich unmittelbar von der Firma.

Ein Aktieninhaber ist nicht verpflichtet, sich in das Aktienregister eintragen zu lassen. Er gilt darauffolgend aber gegenüber der Firma nicht als Aktionär, welches zur Folge hat, dass er weder Daten von der Gesellschaft noch eine Mitteilung zur Hauptversammlung erhält. Angesichts dessen verliert er ebenso sein Wahlrecht. Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Registrierung im Aktienbuch nicht abhängig. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktionär zum Stichtag (so genannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und nützt in Verkettung mit einem elektronischen Umsetzungssystem ebenfalls der Abwicklung von Transaktionen, mithin Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in Deutschland stets dann in der Art von Namensaktien emittiert werden, sowie der Nennbetrag nicht komplett eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) können von der Institution beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien benennt man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Shareholder darüber hinaus an die Zustimmung der Firma gebunden ist. Für die ausstellende Institution sind vinkulierte Namensaktien so gesehen von Benefit, als sie die Gesamtschau über den Aktienbesitzerskreis behält. In der Bundesrepublik kommen vinkulierte Namensaktien jedoch nicht häufig vor.