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Länderfährnis und Transferfährnis

Länderwagnis und Transferrisiko

Vom Länderfährnis spricht man, sowie ein fremdländischer Schuldner ungeachtet eigener Liquidität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht pünktlich oder überhaupt nicht erwirken kann.

Das Länderwagnis umfasst auf der einen Seite die Fährnis einer wirtschaftlichen, zum anderen die Fährnis einer politischen Unbeständigkeit. Derart mögen Geldzahlungen, auf die Sie eine Forderung haben, auf Grund der Tatsache von Währungsmangel oder Transferrestriktionen im Ausland ausbleiben. Bei Papieren in Fremdwährung mag es sich einfinden, dass Sie Auszahlungen in einer Währung erhalten, die auf Grund der Tatsache eingetretener Deviseneinengungen nicht mehr konvertierfähig ist.

Ausbleibende Sicherungsmöglichkeit
Eine Sicherungsmöglichkeit gegen dieses Transferrisiko gibt es nicht. Entstabilisierende Vorkommnisse im politischen und sozialen System können zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Handhabung von Auslandsschulden und zur Insolvenz eines Landes führen. Politische Vorkommnisse können sich auf dem weltumspannend verflochtenen Geldmittel- und Devisenmarkt niederschlagen: Sie können dabei kurssteigernde Anregungen geben oder hingegen Abschwungstimmung generieren. Beispiele für solche Vorkommnisse sind Veränderungen im Verfassungssystem, der Ökonomieordnung oder der politischen Machtverhältnisse, nationale und internationale Notstände, Staatsstreiche und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Ereignisse. Auch Wahlaussichten und Wahlausgänge haben gelegentlich - je nach den Volkswirtschaftsprogrammen der an die Führerschaft gelangenden Parteien - Wirkungen auf die Währung und das Wertpapierbörsengeschehen in dem betreffenden Nationalstaat.

Länderratings als Urteilsfindungshilfe
Große Bedeutung haben die von einigen Volkswirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Beurteilung der Länder der Welt nach deren Kreditwürdigkeit. Länderratings dienen als Resolutionshilfe bei der Begutachtung des Länderrisikos.