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Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier,

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Shareholders an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Teilhaber wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftskapitals.

Die folgenden Passagen behandeln die Aktien deutscher Institutionen. Die Rechte, über die Sie als Aktieninhaber einer ausländischen Aktiengesellschaft verfügen, bestimmen sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Landes.

Shareholder ist Teilhaber - keinesfalls Kreditgeber
Als Inhaber einer Aktie sind Sie nicht - wie bei einem verzinslichen Handelspapier - Kreditgeber, stattdessen Mitinhaber der Organisation, die die Aktien ausgibt. Daraus basieren zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, indes außerdem Pflichten. Darunter ist vornehmlich die Verpflichtung zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu erkennen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennbetrag zuzüglich gegebenenfalls ein Aufgeld (Ausgabeaufschlag), begrenzt. Nebenverpflichtungen sind bei ausdrücklichen Aktienarten möglich; sie müssen hierbei in der Aktienurkunde im Einzelnen bezeichnet werden.

Erträge: Gewinnanteile und Valorisierungen
Die Aktie bietet dem Investor zweierlei Ertragsquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Börsenkursgewinne. Die Aktie ist aber ein Risikopapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungserträge noch - größtenteils - Dividenden verbürgt werden. Erfolgt aber eine Dividendenausschüttung, so steht Ihnen prinzipiell ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten bestehen für die herausgebende Unternehmung vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Visualisierung des Unternehmensanteils (Nennwert/Stückaktien) wie noch bezüglich der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausgestaltung bezüglich der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübermittlung an der Aktie und limitier ggf. die jederzeitige freie Negoziierbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.