Bulls n' Bears

 

Verzinsliche Anteilscheine

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ferner exchangeable bonds geheißen) sind Schuldverschreibungen, welche dem Eigentümer das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Geldgeber erhält deshalb nicht Aktien der Organisation, die die Schuldverschreibung emittiert hat,

sondern Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Tradierte Optionsanleihen handeln analog wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie beherbergen ein Recht, üblicherweise zum Bezug von Aktien, gleichwohl nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Investor das Recht zur Anschaffung von Aktien oder auch anderen vertretbaren (negoziierbaren) Vermögensgegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Der Optionsschein kann unumschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu vorab determinierten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann zudem ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe an sich wird keineswegs umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.

Bei einer Optionsanleihe mag es aufgrund dessen bis zu drei verschiedene Kursnotierungen geben: mithin jeweils einen Börsenkurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls einzig auf Aktien, stattdessen ebenfalls auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Option auf Obligationen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine festgelegte übrige Schuldverschreibung zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu veräußern (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines ausdrücklichen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.