Zusätzliche Tilgung bei vorzeitiger Vertragsaufhebung
Zusätzliche Tilgung bei vorzeitiger Vertragsaufhebung
Ein Emittent kann sich in den Anleihebedingungen eine nachträgliche Tilgung durch Aufhebung der Schuldverschreibung vorbehalten (verfrühte Kündigung) - überwiegend unter Vereinbarung einer Anzahl vertragsaufhebungsfreier Jahre. Fallweise können die Obligationsbedingungen gleichfalls