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Zusätzliche Tilgung bei vorzeitiger Vertragsaufhebung

Zusätzliche Tilgung bei vorzeitiger Vertragsaufhebung

Ein Emittent kann sich in den Anleihebedingungen eine nachträgliche Tilgung durch Aufhebung der Schuldverschreibung vorbehalten (verfrühte Kündigung) - überwiegend unter Vereinbarung einer Anzahl vertragsaufhebungsfreier Jahre. Fallweise können die Obligationsbedingungen gleichfalls

dem Käufer der Schuldverschreibung ein verfrühtes Aufhebungsrecht einräumen.

Verzinsung

Die Verzinsung, die Sie als Investor vom Begeber auf das nominal investierte Kapital (den Nennwert des Anteilscheins) erhalten, ist gleichfalls in den jeweiligen Obligationsbedingungen geregelt. Derbei gibt es nicht bloß den „klassischen" Festzins und den wandelbaren, den entsprechenden Marktbedingungen adaptierten Zinssatz: Mittendrin ist eine große Anzahl von Mischformen möglich.

Schuldverschreibungen und ihre Zinsausformung

Klassische festverzinsliche Anleihen
Festzins-Obligationen - ebenso Straight Bonds genannt - haben eine stetige feste Verzinsung (Nominalzins) für die durchgängige Laufzeit. Der Zins wird in der Bundesrepublik Deutschland größtenteils jährlich, in anderen Ländern größtenteils halballjährlich (z. B. in den USA), im Nachgang gezahlt.

Obligationen mit wandelbaren Zinssätzen (Floating Rate Notes)

Floating Rate Notes (konzis „Floater") bescheren keinen festen, sondern einen flexibelen Zinsertrag. Nach jeglicher Zinszeitspanne, beispielsweise nach Beendigung von drei, sechs oder zwölf Monaten zahlt der Begeber der Schuldverschreibung die Zinsen; synchron gibt er den Zinsfuß für die neue Zeitspanne bekannt. Dieser Zinssatz orientiert sich an einem Referenzzinsfuß, in der Regel an Geldmarktsätzen wie EURIBOR (= European Interbank Offered Rate) oder LIBOR (= London Interbank Offered Rate).

Die Geldmarktsätze EURIBOR und LIBOR sind die Zinsfüße, zu denen konkrete Kreditanstalten in Ländern der Europäischen Währungsunion bzw. in London disponibel sind, Gelder bei anderen Kreditinstituten zeitnah anzulegen. Diese Sätze besagen, zu welchem Zinssatz Kreditinstitute bei Bedarf temporäre Anlagen tätigen würden.