Bulls n' Bears

 

Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation oder

Sonderarten von Anleihen
Im Folgenden beschreiben wir unterschiedliche Obligationsarten, welche besondere Rechte oder spezielle Nebenabreden enthalten, aber ebenfalls an eine zusätzliche Bezugsgröße gepaart sein mögen.

Wandelobligationen: „Aktien auf Abruf"
Die Wandelobligation ist ein verzinsliches Handelspapier,

das in der Regel von Aktiengesellschaften begeben wird.

Wandelanleihen (ebenfalls Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation oder convertible bond geheißen) sind Obligationen, die vornehmlich von Aktiengesellschaften ausgegeben werden. Dem Eigner einer Wandelobligation wird das Recht eingeräumt, diese während einer Wandlungsphase und in einem vereinbarten Wandlungsanteil in Aktien des Emittenten der Wandelanleiheobligation zu wechseln.

Bei Wandelbonds müssen Sie vornehmlich eine Sperrfrist einplanen, in der ein Umtausch der Bonds in Aktien keinesfalls möglich ist. In den Bondbedingungen finden Sie ggf. einen festen Nachzahlungsbetrag konstituiert, den Sie bei einer Wandlung in Aktien zu zahlen haben; freilich ist nicht zuletzt die Vereinbarung eines wandelbaren, von bestimmten Bezugsgrößen (wie Dividendenzahlung) gekoppelten Wandlungspreises in den Anleihebedingungen möglich. Konsistent dezidiert sind nicht zuletzt der letztmögliche Wandlungstag und das Wandlungsverhältnis.

Wenn Sie von Ihrem Wandlungsrecht keine Inanspruchnahme vornehmen, behalten Ihre Bonds überwiegend das Format festverzinslicher Wertpapiere, die am Schluss der Zeitdauer zum Nennwert zurückgezahlt werden. Die Aktienausgabebedingungen können aber auch eine Pflichtumwandlung am Ende der Laufzeit vorsehen (Pflichtwandelobligation).

Bei erhöhten Kursen des Wandlungsgegenstandes, also z. B. der Aktie, bieten Wandelobligationen die Aussicht, vermittels der Wandlung einen erhöhten Wertanstieg zu erzielen, wie dieses bei „normalen" Schuldverschreibungen der Fall wäre. Diesem Vorzug des Wandlungsrechts steht freilich eine Verzinsung der Wandelschuldverschreibung gegenüber, die unter dem Marktzinsstand liegt.